Die Zeit vergeht recht schnell, wenn man aktiv ist und viel leistet. Ein Viertel von diesem neuen Jahr ist auch schon um. Damit ist auch für viele die Zeit gekommen die Belege für das erste Quartal zu sortieren. Nicht vergessen:

Wer vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss und keine Dauerfristverlängerung beantragt hat muss bis zum 10.4.2014 seine Anmeldung an das Finanzamt via ELSTER schicken. Sofern dabei eine Umsatzsteuerschuld entsteht, muss die Schuld bis 14.04.2014 beim Finanzamt eingehen.

Unternehmer mit Dauerfristverlängerung haben für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung noch bis zum 12.05.2014 und für den Geldeingang beim Finanzamt bis zum 15.05.2014 Zeit.

Quelle: http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/weitere-praxishilfen/89-steuertermine-steuertermine